Gesetzliche Basis
Mit der Novellierung des Ökostromgesetzes 2006 wurde ein dem EU-Recht entsprechendes kompatibles
nationales Ökostromförderregime geschaffen. Laut Ökostromgesetz (§ 14) musste eine
privatwirtschaftlich organisierte Kapitalgesellschaft, die Ökostromabwicklungsstelle, im Sinne
eines Public-Private-Partnership Modells eingerichtet werden. Die Konzession zum bundesweiten
Betrieb der Ökostromabwicklungsstelle wurde im Zuge der Ausschreibung einer
Dienstleistungskonzession mit Bescheid vom 25. September 2006 durch den Bundesminister für
Wirtschaft und Arbeit an die OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG vergeben.