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Stromkennzeichnung

Die Europäische Union hat mit der Binnenmarkt-Richtlinie auch die Einführung der Stromkennzeichnungspflicht beschlossen. Dadurch soll den Endkunden auf der Stromrechnung Auskunft über die Energieträger, mit denen der von ihnen bezogene Strom erzeugt wurde sowie über die damit verbundenen Umweltauswirkungen (CO2-Emissionen, radioaktive Strahlung) gegeben werden.
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