Stromkennzeichnung
Die Europäische Union hat mit der Binnenmarkt-Richtlinie auch die Einführung der
Stromkennzeichnungspflicht beschlossen. Dadurch soll den Endkunden auf der Stromrechnung Auskunft
über die Energieträger, mit denen der von ihnen bezogene Strom erzeugt wurde sowie über
die damit verbundenen Umweltauswirkungen (CO2-Emissionen, radioaktive Strahlung) gegeben
werden.
