Unbundling
Unbundling steht für Entflechtung im Sinne einer Herstellung oder Stärkung der Unabhängigkeit
zwischen verschiedenen Geschäftsfeldern eines Unternehmens oder Unternehmensverbundes aufgrund
entsprechender gesetzlicher und/oder regulierungsbehördlicher Vorgaben, insbesondere solcher des
(allgemeinen oder sektorspezifischen) Wettbewerbs- oder Kartellrechts. Im Zuge der Liberalisierung
des Energiemarktes bezieht sich Unbundling auf die Trennung von Netzbetrieb und Produktion.
