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Unbundling

Unbundling steht für Entflechtung im Sinne einer Herstellung oder Stärkung der Unabhängigkeit zwischen verschiedenen Geschäftsfeldern eines Unternehmens oder Unternehmensverbundes aufgrund entsprechender gesetzlicher und/oder regulierungsbehördlicher Vorgaben, insbesondere solcher des (allgemeinen oder sektorspezifischen) Wettbewerbs- oder Kartellrechts. Im Zuge der Liberalisierung des Energiemarktes bezieht sich Unbundling auf die Trennung von Netzbetrieb und Produktion.
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